Checkliste

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder ein Pass mit letzter Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • Vereine: aktueller Vereinsregisterauszug

Zusätzlich benötigen wir zu verschiedenen Anlässen folgende Unterlagen

Bitte klicken Sie auf die jeweilige Leistung

  • Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugschein genannt)
  • Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code, der bei der Anmeldung nur genannt werden muss)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB, 7-stellige Nummer)
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Nummernschilder, falls das Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code)
  • Alte Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Einbaubescheinigung
  • Gutachten oder Teilegutachten eines Sachverständigen (Sprechen Sie uns an)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung TÜV
  • Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

 

  • Nur bei Namensänderung zusätzlich Zulassungsbescheinigung II
  • ggf. Bescheinigung über Namensänderung (Heiratsurkunde)

 

  • Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

 

  • Bei Verschrottung: zusätzlich Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
  • Erklärung über den Verbleib: Im Falle einer Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer
  • Bei Verlust: Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder eidesstattliche Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über Hauptuntersuchung TÜV
  • Bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Kennzeichen (sofern eins noch vorhanden)

Seit dem 1. Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Deutschland ersetzt.