Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder ein Pass mit letzter Meldebestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- Vereine: aktueller Vereinsregisterauszug
Zusätzlich benötigen wir zu verschiedenen Anlässen folgende Unterlagen
Bitte klicken Sie auf die jeweilige Leistung
- Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugschein genannt)
- Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code, der bei der Anmeldung nur genannt werden muss)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB, 7-stellige Nummer)
- Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
- Nummernschilder, falls das Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code)
- Alte Kennzeichen, falls noch vorhanden
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Einbaubescheinigung
- Gutachten oder Teilegutachten eines Sachverständigen (Sprechen Sie uns an)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung TÜV
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nur bei Namensänderung zusätzlich Zulassungsbescheinigung II
- ggf. Bescheinigung über Namensänderung (Heiratsurkunde)
- Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung: zusätzlich Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
- Erklärung über den Verbleib: Im Falle einer Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer
- Bei Verlust: Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder eidesstattliche Versicherung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über Hauptuntersuchung TÜV
- Bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
- Kennzeichen (sofern eins noch vorhanden)